AGB der HaushaltFee BeO GmbH
Allgemeines:
Diese AGB’s gelten ausschliesslich für HaushaltFee BeO GmbH; wenn es keine anderen gibt auch für HaushaltFee GmbH. Die HaushaltFee BeO GmbH (nachfolgend HHF BeO) mit Sitz im Berner Oberland (zuständig für Aare-+ Gürbetal/Thun/Spiez/Interlaken und Region) ist ein regional verankertes Unternehmen, welches zum Ziel hat, unseren Kundinnen und Kunden bestes Preis-/Leistungsverhältnis anzubieten und unser Personal fair zu entlöhnen. Gleichzeitig wird der Menschlichkeit im Unternehmen eine grosse Gewichtung beigemessen, d.h. den Wünschen von Seiten unserer Feen wie auch unserer Kunden werden nach Möglichkeit Rechnung getragen.
Anwendungsbereich:
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Auftragsverhältnisse der HHF BeO (Auftragnehmer) mit ihren Kunden (Auftraggeber) verbindlich. Der Auftraggeber anerkennt die vorliegenden AGB mit der Unterzeichnung des schriftlichen Auftrages, welcher zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossen wird. Die AGB sind bei jedem schriftlichen Auftrag referenziert; die aktuellen AGB sind jederzeit einsehbar auf unserer Homepage www.haushaltfee.ch. Grössere Aenderungen wie Preisanpassungen usw. werden jeweils per Mail oder Brief mitgeteilt. Eine von den AGB abweichende Regelung ist für die Vertragsparteien nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart worden sind.
Art und Umfang der Dienstleistungen, Sorgfaltspflicht:
Folgende Dienstleistungen werden von der HHF BeO angeboten:
- Unterhaltsreinigungen im fix definierten Zyklus (wöchentlich, 14tägig)
- Grund- und Endreinigungen (Fensterputzen, o.ä.) für bestehende Kundschaft
- Einfache Gartenarbeiten
- Einkaufen / Begleiten zu Terminen
- Kochen / Gesellschafterin
Die HHF BeO nimmt Aufträge entgegen und erfüllt damit einen Werkvertrag. Sie hat sich auf die Reinigung von Privathaushalten spezialisiert und verrichtet Arbeiten als Reinigungsunternehmen mit Garantie auf die vereinbarten Leistungen. Die Einsatzplanung erfolgt durch die HHF BeO.
Das Reinigungsprotokoll bildet ein integrierter Bestandteil dieses Vertrags. Besteht kein Protokoll gelten die mündlich vereinbarten Absprachen je Einsatz. In diesem Falle wird der Stundensatz höher anfallen, das gilt auch für Spontanaufträge von Seiten des Kunden (zBsp. Fensterreinigung oder Gartenarbeiten). Während der Einführung sowie bei den nachfolgenden 1 – 2 Einsätzen kommt es aufgrund des Lern- und Abstimmungsprozesses zu einer leicht erhöhten Einsatzdauer von 30-50%, da der Haushalt für die Fee noch unbekannt ist und kommunikative Absprachen zwingend sind. Diese zusätzliche Zeit der HaushaltFee bezahlt in jedem Falle der Kunde. Im Gegenzuge erfolgt unsere Begleitung beim ersten Mal kostenlos zwecks Einführung, Qualitätssicherung und Instruktion der Mitarbeiterin.
Das Auftragsvolumen kann im gegenseitigen Einverständnis jederzeit aus- oder abgebaut werden. Beginn des veränderten Leistungsumfangs ist jeweils ab dem 1. des Folgemonats. Anpassungen von Zyklus bedarf eine Anpassung des Vertrages nach max. 3 Monaten.
Jede Fee ist grundsätzlich frei, einen neuen Auftraggeber anzunehmen oder abzulehnen. Dies gilt gegenseitig in den ersten 6 Wochen ab erstem Einsatz.
Aufgrund von Engpässen bei der Verfügbarkeit kann es zu Wartezeiten kommen, bis der erste Einsatz stattfinden kann. Nachhaltige Lösungen stehen bei uns im Vordergrund. Gleichzeitig garantieren wir eine saubere Einführung und Instruktion der zugeteilten Fee und begleiten diese bei Ersteinsätzen (hier entstehen keine Mehrkosten für den Kunden). In den meisten Fällen erfolgt der Einsatz unserer QualiFee zu Beginn (Einführung und Begleitung) und zum Schluss des ersten Einsatzes (Kontrolle).
Die HHF BeO führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen der Kunden aus und gewährleistet deren Erfolg.
Reinigungsmaterial:
Der Auftraggeber stellt der HHF BeO sämtliche Utensilien wie Reinigungsmaterial, Putzmittel etc. kostenlos zur Verfügung und ist für das Vorhandensein der benötigten Arbeitsgegenstände verantwortlich. Von dieser Regelung ausgenommen sind Aufträge, bei denen die benötigten Gerätschaften normalerweise nicht in Privathaushalten anzutreffen sind (z.B. Schamponiergerät); hier erfolgt der Einsatz nach gegenseitiger Absprache.
Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, dafür zu sorgen, dass die benötigten Reinigungsutensilien und Gerätschaften bei jedem Einsatz gewaschen und parat sind und auch alle Reinigungsmittel vorhanden sind.
Wahl der HaushaltFee:
Die Wahl der eingesetzten HaushaltFee wird von der Geschäftsleitung getroffen. Sollte der Auftraggeber nicht zufrieden sein, so bietet die HHF BeO einen Ersatz, bis das Zwischenmenschliche und auch die Qualität der geleisteten Arbeit passt. Es sind im Maximum 2 Wechsel (also 3 Feen) möglich, sofern verfügbar. Ansonsten könnte es zu Wartezeiten kommen.
Steht zu Beginn oder bei einem Feenwechsel keine HaushaltFee zur Verfügung, besteht die Möglichkeit sich auf die Warteliste zu setzen. HaushaltFee BeO sucht aktiv nach einer HaushaltFee-Alternative und meldet sich, sobald eine passende Fee gefunden wurde. Leider gibt es Regionen, wo es etwas länger dauern kann aufgrund des ausgetrockneten Personalmarktes. HaushaltFee hat 4 Wochen Zeit, um eine neue HaushaltFee einzusetzen (Delta vom letzten Einsatz bis zum ersten Einsatz der neuen Fee). Sollte HaushaltFee diese Frist nicht einhalten, ist der Kunde vom Vertrag befreit (auch im Falle eines Abos erfolgt von Seiten HaushaltFee nach dem Verwaltungsabzug die Rückzahlung der offenen Einsätze).
Wahl einer GoldFee: (= Zusatzleistung, fakultativ buchbar unter Kostenfolge)
HaushaltFee BeO bietet seit 2023 auch die Möglichkeit einer GoldFee. Diese Mitarbeiterinnen weisen eine hohe Selbständigkeit, sehr gute Deutschkenntnisse und ein höheres Arbeitspensum (mindestens 40-80% bei vollem Ausbau) auf. Demzufolge bietet eine GoldFee viel Erfahrung und auch eine hohe Anfahrts-Mobilität. Eine GoldFee kann, je nach Verfügbarkeit, als Aufpreis zugebucht werden.
Stellvertreterregelung: (= Zusatzleistung, fakultativ buchbar unter Kostenfolge)
Der Kunde nimmt in jedem Fall zur Kenntnis, dass die Qualität (weniger Gewohnheit, da andere Person = andere Verhaltensweisen) und auch die Zeit für die Leistungserbringung nicht gleich ausfallen wird. Der Kunde akzeptiert dies und hat kein Recht auf Reklamation. Der Kunde kann die Stellvertretung nicht als permanente Lösung fordern. Im Weiteren kann die Stellvertretung 20 Prozent länger haben als im Vertrag vereinbart; der Kunde verpflichtet sich für die Bezahlung des Aufwandes. Wird jedoch die Stellvertretung von einer weiteren Person vom Qualitätsmanagement begleitet, erfolgt dieser Einsatz zu Lasten von HaushaltFee.
Finanzielle Stv.-Zubuchungsgebühr als Priorität 1:
Die HHF BeO GmbH ist bei Ferien und Krankheit der HaushaltFee für eine Vertretung besorgt. Nicht garantiert werden kann derselbe Einsatztag bzw. dieselbe Einsatzzeit. Sollte eine Vertretung innert sinnvoller Frist nicht möglich sein, wird der Vertragspartner umgehend darüber informiert (absolute Ausnahme).
Keine vertragliche Stv.Buchung, jedoch Stellvertretung als Wunsch von Seiten des Kunden gewünscht:
Die HHF BeO GmbH kann angefragt werden, bei Ferien und Krankheit der zugewiesenen HaushaltFee für eine Vertretung zu suchen. HaushaltFee wird versuchen, diesen Wunsch zu erfüllen. Im Sommer sind jedoch diese Wünsche nahezu aussichtslos. Nicht garantiert werden kann derselbe Einsatztag bzw. dieselbe Einsatzzeit. Sollte eine Vertretung innert sinnvoller Frist nicht möglich sein, wird der Vertragspartner umgehend darüber informiert (absolute Ausnahme). Der Kunde bezahlt für eine Stellvertretung (nur für diese Zeit der Stellvertretung) einen Stundenaufschlag von SFr. 5.–/Std. Bei der Rückkehr der zugewiesenen HaushaltFee gelten wieder dieselben, vertraglich vereinbarten Tarife.
QualitätsPlusKonzept (QPK – QualitätPlusKonzeption):
Grundsätzlich gilt: Alle Feen werden durch die HaushaltFee BeO GmbH persönlich rekrutiert und bei Eignung eingestellt. Die Einschulung neuer Feen sowie die sorgfältige Einführung in einem neuen Haushalt wird von unserer Quali-Fee (als Qualifee gelten auch unsere GoldFeen, welche gutes Knowhow und erweiterte Kompetenzen besitzen) vorgenommen und ist im Grundpreis inbegriffen.
Wir unterstützen es, wenn der Auftraggeber kleinere Beanstandungen oder auch Wünsche direkt mit seiner zugeteilten Fee bespricht. Selbstverständlich wird der Zufriedenheit des Auftraggebers eine hohe Beachtung geschenkt. Ist das Problem nicht lösbar, steht unser Qualitätsmanagement gerne zur Verfügung.
Mit regelmässigen Rückmeldungen über Ihre Zufriedenheit, Anregungen und Wünsche helfen Sie uns aktiv mit, unsere Qualität hoch zu halten und gleichzeitig unsere Feen fair zu entlöhnen.
Grundsätzlich finden immer wieder Kontrollen statt, welche von einer QualiFee durchgeführt werden. Diese werden auf Wunsch auch nach einer gemeldeten Beanstandung eingeplant. Die anstehenden Kontrollen werden dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Gleichzeitig wird kurz besprochen, wie hoch die Zufriedenheit ist und welche Punkte bei der Kontrolle speziell beachtet werden sollen. Zusätzlich gewünschte Kontrollen werden mit einer Pauschale von CHF 60.- verrechnet.
Beginn, Dauer, Kündigungsfrist
Das Vertragsverhältnis beginnt mit beidseitiger Vertragsunterzeichnung und ist für unbestimmte Zeit abgeschlossen (Ausnahme: befristete Verträge mit Enddatum).
Während den ersten 6 Wochen (Start beim ersten Einsatz der zugeteilten HaushaltFee) kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Beim Abschluss eines Jahresabos gelten die Bestimmungen des Vertragszusatzes. Der Kunde hat die Pflicht und das Recht die gebuchten Leistungen zu beziehen. Bezahlt ein Kunde seine Rechnung nicht in der Zahlungsfrist, auch nicht nach der ersten Mahnung hat HaushaltFee BeO Gmbh das Recht die Leistung sofort einzustellen. Sollte HaushaltFee Beo GmbH zudem keine Fee mehr zur Verfügung haben oder der Kunde verlangt in der Kündigungsfrist eine neue Fee kann HaushaltFee BeO GmbH sofort die Leistung einstellen. Damit wird der Kunde aus dem Vertrag entlassen, HaushaltFee BeO darf in diesem Fall keine Mehrkosten geltend machen.
Wird jedoch ein Abo vorzeitig beendet, so entfallen Administrationskosten von SFr. 200.—(Restlaufzeit weniger als 2 Monate), SFr. 350.—(Restlaufzeit zwischen 3 und 6 Monaten) oder SFr. 500.—(Restlaufzeit bis 6 Monate). Dies Kosten sind in jedem Falle zu entrichten (Ausnahme: Umzug ins Altersheim oder bei Tod entfallen diese Administrationskosten) bei vorzeitiger Auflösung verursacht durch den Kunden.
Terminausfälle seitens Kunden müssen generell mit Ersatzterminen kompensiert werden und 3 Tage im Voraus per E-Mail oder Telefon bekanntgegeben werden. Eine Ausnahme ist bei Krankheit und anderen Notfällen gegeben. Bei Ferienabwesenheit und anderen Verhinderungen sind maximal 5 Ausfälle pro Jahr ohne Ersatztermin möglich. So stellen wir sicher, dass die finanzielle Sicherheit unserer HaushaltFeen nicht gefährdet wird. Während der Kündigungsfrist dürfen von Seiten Kunde keine Termine storniert werden, da sonst die Kündigungsfrist umgangen wird. Falls eine lange Abwesenheit geplant ist, kann, nach Vereinbarung, eine Pause eingelegt werden.
Die HHF BeO ist ebenfalls verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Sollte eine Fee kurz- oder längerfristig ausfallen, hat HHF BeO die Pflicht die Leistung bis zum Schluss zu erbringen (Ausnahme «Kündigungsfrist»), auch wenn sich die Dauer der Leistungserbringung verlängert (zum Beispiel wegen krankheitsbedingten Feenausfällen). Höhere Gewalt schliesst die Leistung aus; besonders bei schneebedeckten Strassen kann HaushaltFee den Einsatz ausfallen lassen oder in Absprache mit dem Kunden verschieben. In diesem Falle erfolgt auch keine Verrechnung.
Die ordentliche Kündigungsfrist ohne Zusatzvertrag oder fixe Vertragsbefristung beträgt 1 Monat per Ende eines Monats. Bei einem eingetretenen Schadenfall (Schadenfall = immer Zeitwertberechnung) über SFr. 500.—haben beide Parteien die Möglichkeit die Zusammenarbeit zu beenden gem. ordentlicher Kündigungsfrist.
Verrechnung/eventuelle Mehrkosten:
Verrechnung:
- Eine Arbeitsstunde setzt sich aus 55 Minuten Arbeitszeit und 5 Minuten Pause zusammen.
- Alle Preise verstehen sich inkl. Versicherungen sowie den üblichen Sozialleistungen.
- Die Kosten werden jeweils mittels Stundenabrechnung zu Beginn des Folgemonats verrechnet (beim Abschluss eines Abos gelten die auf dem Vertragszusatz vermerkten Zahlungskonditionen)
- Die Art der Rechnungszustellung ist direkt im Vertrag vereinbart
- Der Kunde verpflichtet sich, den gestellten Rechnungsbetrag innert 10 Tagen zu begleichen.
- Ab der 1. Mahnstufe (10 Tage Zahlungsfrist) werden Mahnkosten in Höhe von CHF 25.00 pro Schreiben fällig. Die 2. Mahnung (10 Tage Zahlungsfrist) kostet zusätzlich 50.—pro Mahnung. HaushaltFee BeO hat das Recht die Leistung bis zur Bezahlung oder ganz einzustellen.
- Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Betreibung entstehen, werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt.
- HaushaltFee BeO GmbH hat das Recht, unter Wahrung der Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen, die Dienstleistung durch Dritte abzudecken, sollte HaushaltFee BeO aus irgend einem Grunde ausser Stande sein die Leistung selber zu erbringen.
- Wird die Bezahlung nicht nach der Mahnung innert 10 Arbeitstagen durch den Kunden vorgenommen, entstehen zusätzliche Kosten von mindestens SFr. 200.— für den Betreibungs-/Inkassostellen-Aufwand plus die Effektivkosten dieser Stellen. Bei einem Inkasso der Betreibung wird der offene Geldbetrag von allen Dienstleistungsbezügern gleichermassen eingefordert, unabhängig welche Partei den Vertrag unterschrieben hat, weil wir begründet annehmen können, dass die Leistung von den haushaltführenden Parteien einvernehmlich abgesprochen wurde.
Mehrkosten: Grundsätzlich gilt: Alle Mehraufwände sind auf dem Kundenrapport resp. Rechnung ersichtlich
- Wird ein separater Kennenlern- und Besichtigungstermin mit der Fee gewünscht, d.h. ist dies nicht im ersten Reinigungseinsatz integriert, bitten wir um Verständnis, wenn diese Zeit in Rechnung gestellt werden muss.
- Kurzfristige Terminabsagen werden wie folgt verrechnet:
- 48 – 24 Stunden vor dem Einsatz wird 1 Stunde in Rechnung gestellt
- 24 Stunden bis Mitternacht vor dem geplanten Einsatz wird die Hälfte des geplanten Einsatzes in Rechnung gestellt
- Bei Absagen am Einsatztag wird der komplette Einsatz in Rechnung gestellt.
- Für zusätzliche Fahrten mit dem Auto der Fee wird eine KM-Ansatz in Höhe von Fr. 0.75/km verrechnet, z.B. beim Einkaufen
- Muss Wäsche für den Kunden bei der Fee zuhause gewaschen werden (z.B. schmutzige Lappen) verrechnen wir pro Maschine CHF 12.00, bei grosser Wäsche (z.B. Bettwäsche) CHF 20.00. Dies beinhaltet ebenfalls die Zeit des Aufhängens und Trocknens sowie das benötigte Material
- Materialspesen: Normalerweise arbeiten unsere HaushaltFeen mit den Reinigungsmitteln und den -utensilien des Kunden. Ist es bei Einzelaufträgen (z.B. Frühlingsputz) gewünscht, dass wir die kompletten Utensilien mitnehmen, wird eine Pauschale verrechnet. Diese richtet sich nach der Menge an Material und wird vorgängig mit dem Kunden vereinbart.
- Zuschlag für Einsätze an Sonn- sowie Feiertagen; Nachtarbeit:
- Einsätze an Sonn- sowie Feiertagen: Zuschlag in Höhe von 50% auf den Grundtarif
- Nachtarbeit: Einsätze zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr werden mit einem Zuschlag von 25% verrechnet
- Fakultativ buchbar: Die Pandemie hat uns dazu bewogen, die Hygienestandards grundsätzlich zu erhöhen. Ihre HaushaltFee ist neu mit diversen Artikeln ausgestattet, welche eine hohe Hygiene beim Reinigen ermöglichen (Einweghandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel). Für dieses Material wird pro Einsatz eine Pauschale in Höhe von CHF 2.00 verrechnet. Die Verwendung der Hygieneartikel kann je nach Kundenwunsch individuell und in Einklang mit unseren Möglichkeiten angepasst werden. Sollte Ihrer HaushaltFee das Reinigen mit Mundschutz nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, eine andere Fee zu wünschen.
Rechtliche Grundlagen / Anpassungen / Löhne:
Rechtliche Grundlage der HHF BeO bildet der GAV der Reinigungsbranche.
Die HHF BeO bestätigt hiermit, dass sämtliches eingesetztes Personal in jeder Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Einstellungsbedingungen den Auflagen des GAV der Reinigungsbranche im Detail gerecht werden.
Jährliche Anpassungen der Teuerung, Änderungen der paritätischen Kommission sowie Auflagen des GAV werden jeweils an den Kunden weitergegeben.
Faire Löhne und faire Preise bedeuten, dass unsere Mitarbeiterinnen einen guten Lohn erhalten und Sie für unsere Arbeit einen guten Preis erhalten.
Bei den Löhnen erhalten Feen je nach Erfahrung, Verantwortungsbereich und auch Bewertung der Kunden einen Gesamtlohn in Höhe von CHF 25.40 bis CHF 30.10. Hinzu kommt noch der Spesenanteil gem. Kundenvertrag.
Ihr Feedback ist sehr wichtig: Sind Sie der Meinung, Ihre Fee leistet hervorragende Arbeit, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Ihre schriftliche Rückmeldung (info@haushaltfee.ch) hat massgeblichen Einfluss auf den Lohn der Fee, denn sowohl die Zufriedenheit unserer Feen wie auch die unserer Kunden ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
Sorgfaltspflicht und Haftung:
Unsere HaushaltFeen führen die in Auftrag gegebenen Aufgaben sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen der Kunden aus und gewährleisten deren Erfolg. Die Vielfalt der in Privathaushalten verwendeten Materialien ist jedoch sehr hoch, weshalb es unmöglich ist, dass unsere Feen trotz intensiver Schulung über die korrekte Pflege aller Oberflächen informiert sind.
Oberflächen und Gegenstände, welche nicht einer Standardreinigung zu unterziehen sind (spezielle Materialien, welche besondere Reinigungsmittel oder -methoden verlangen), sind im Aufnahmeprotokoll aufzulisten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die HaushaltFee vor dem ersten Einsatz davon in Kenntnis zu setzen und eine sachgemässe Reinigung kurz zu erläutern. Dieser besondere Reinigungsprozess mit den Materialien wird zudem im Reinigungsprotokoll schriftlich festgehalten
Wertgegenstände und Antiquitäten, welcher besonderer Vorsicht bedürfen, sind ebenfalls vom Kunden anzugeben und werden ins Aufnahmeprotokoll genommen. Nach Abklärung des Schätzwertes dieser Gegenstände, entscheidet die HHF BeO ob die Zusatzleistung «Hochpreisige Innenausstattung» nötig ist. Die Zusatzleistung kommt zum Einsatz, wenn das Schadensrisiko sehr hoch ist, und obliegt der Einschätzung von HHF BeO.
Kleinere Schäden, wie geringfügige Kratzer am Parkett, Armatur oder an Glas- und Keramikoberflächen, sowie die Abnutzung von Geräten oder Objekten (bspw. Bügeleisen, Staubsauger etc.) sind gangbar/üblich und somit von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Falls Ihre HaushaltFee Wasch- oder Bügelarbeiten übernimmt, wird mit höchster Sorgfalt gearbeitet. Weisen Sie Ihre Fee bitte auf Besonderheiten z.B bei der Pflege hin. Kleidung aus Seide oder anderen empfindlichen Materialien (Wolle) ist an eine professionelle Textilreinigung zu übergeben. Hierfür kann keine Haftung übernommen werden.
Es ist die Entscheidung der Kunden, Ihrer HaushaltFee einen Schlüssel abzugeben. Dies ist eine Zusatzleistung und wird pauschal mit 25.- pro Monat (nur gegen HaushaltFee-Quittungsbeleg mit Logo) verrechnet. Kommt es durch persönliches Verschulden einer HaushaltFee zum Verlust des Schlüssels, haftet die HHFBeo. Werden Schlüssel im Briefkasten oder an ähnlichen Orten deponiert, ist jedoch jede Haftung ausgeschlossen. Bei Auftragsende oder Wechsel findet die normale Schlüsselretournierung persönlich statt. Schlüssel werden nicht per Post versendet.
Die Betriebshaftpflicht der HHF deckt je nach Art des Ereignisses Schäden (Zeitwert) bis zu einer Höhe von CHF 5’000’000.- ab.
Die Leistungen der HHF gelten als vertragsmässig erfüllt und abgenommen, d.h. die Haftung für Mängel entfällt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach dem jeweiligen Leistungserbringungsende, spätestens jedoch innert 48 Stunden seit Beendigung des Auftrages, einen Mangel anzeigt. Allfällige Mängel sind schriftlich oder per E-Mail (info@haushaltfee.ch) bzw. an untenstehende Adresse zu rügen.
Die HHF übernimmt keine Schäden jeglicher Art, welche durch die Benützung der im Haushalt vorhandenen Reinigungsmittel /-utensilien entstehen. Ausnahme bildet eine nachweislich unsachgemässe Handhabung.
Ist der Mangel nachweislich durch die HHF verursacht worden, verpflichtet sich die HHF, den Mangel kostenlos an einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Termin zu beheben.
Die HHF BeO behält sich in jedem Falle das Recht vor, eine eigene Offerte zur Schadensbehebung einzuholen. Der tiefere Wert gilt als «Reparationskostenbetrag». Automatisch wird auch die Tabelle der Hauseigentümerverbandes herbeigezogen, welche den Zeitwert (Neuwert abzüglich der Alterung) bestimmt. Die Abschreibungstabelle wird für alle Objekte und Festinstallationen angewendet. Die Ausnahme bilden hierbei die bei Vertragsabschluss dokumentierten Antiquitäten.
Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungspflicht:
Die HHF BeO und deren Beschäftigte verpflichten sich, keinerlei Informationen, die sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses erfahren, an Dritte weiterzugeben. Ausnahmen sind in Datenschutzrichtlinie geregelt. Dies betrifft insbesondere Dokumente aller Art, Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnisse. Der Auftraggeber erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass er einer Schweigepflicht für Geschäftsgeheimnisse unterliegt. Als Geschäftsgeheimnisse gelten jegliche Informationen, deren Weitergabe der HHF BeO und deren Beschäftigten in irgendeiner Art und Weise schaden könnten. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses.
Ankündigung von Preisanpassungen:
Gesetzliche Vorgaben, Änderungen der paritätischen Kommission, Auflagen der GAV, Anpassungen der Teuerung, der MwSt. sowie Preisanpassungen etc. bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Anpassungen müssen dem Auftraggeber 3 Monate zum Voraus schriftlich angekündigt werden.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Es ist das Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Thun (Regionalgericht Oberland).
Konkurrenzverbot:
Der Auftraggeber darf ohne schriftliche Bewilligung der HHFee BeO deren Beschäftigte weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung eines Dritten abwerben. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden (ungeachtet der gewählten Rechtsform) untersagt, Raumpflegerinnen der HHF BeO direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot dauert für den Kunden als auch für die Raumpflegerin bis ein Jahr nach Beendigung des Anstellungs- resp. Auftragsverhältnisses an, danach entfällt diese Restriktion. HaushaltFee BeO wird den erlittenen Verlust auf der Grundlage der letzten 12 Monate plus Umtriebskosten von SFr. 1000.— plus Recherchen- und allfällige Rechtskosten in Rechnung stellen.
HaushaltFeePronto.ch
HHF BeO GmbH konzentriert seine Arbeit ausschliesslich auf die Abo-Unterhaltsreinigung im Berner Oberland. Um auch weitere Dienst wie einmalige Frühjahrs- und Endreinigungen, Spezialreinigung (grosse Fensterfronten usw.), Umzüge, Lieferservice, Baureinigung usw. angeboten werden können, ist HHF BeO Partnerschaften mit spezialisierten Unternehmungen in diesen Bereichen eingegangen. Der Kunde erhält dank preiswertem Direktangebot vom Partnerunternehmen eine attraktive Offerte. Der Name HaushaltFeePronto bürgt auch für Qualität, es gelten jedoch die AGBs des Partnerunternehmens. Die Offertanfrage soll deshalb direkt auf der Internetseite www.haushaltfeepronto.ch (dient als Infoplattform für den Interessenten und die Partnerfirmen, verlinkt mit HaushaltFee.ch) angefragt werden, sie erhalten vom Partner direkt ein Angebot resp. tritt mit Ihnen in Kontakt, um eine Vorort-Besichtigung zu vereinbaren. Kontaktvermittlung: dispo@haushaltfee.ch leitet Ihre Anfrage direkt und ohne Gewähr weiter. In jedem Fall haftet HHF BeO nicht für dieses Zusatzangebot.
Angela und David Küenzi, HaushaltFee BeO GmbH
Version 11.1, 13.02.2024